Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sinus Solutions.
Sinus Solutions
Wir bei Sinus Solutions möchten unseren Kunden ein faires, lohnendes und angenehmes Einkaufserlebnis bieten. Werfen Sie einen Blick auf unsere Richtlinien und kontaktieren Sie uns bei Fragen.
1. Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme: Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers. Die Lieferung erfolgt ab Werk; Versandkosten trägt der Käufer. Bei verspäteter Abnahme stehen dem Verkäufer nach Nachfristsetzung Rückstandsrechnung, Rücktritt oder Schadensersatz zu.
2. Gerichtsstand: Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Sitz der Firma des Lieferanten. Der Verkäufer ist berechtigt, beim Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
3. Vertragsinhalt: Verkäufe werden zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Blockaufträge sind zulässig und müssen befristet werden.
4. Unterbrechung der Lieferung: Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung.
5. Nachlieferungsfrist: Nach Ablauf der Lieferfrist wird eine Nachlieferungsfrist von 12 Tagen in Lauf gesetzt. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
6. Mängelrüge: Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware abzusenden. Bei berechtigten Mängelrügen besteht das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzware.
7. Zahlung: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf des Zahlungsziels tritt Verzug ein.
8. Zahlung nach Fälligkeit: Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen berechnet. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
9. Zahlungsweise und 10. Eigentumsvorbehalt: Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.